Genolier Swiss Medical Network (GSMN): Widerruf der Einberufung zur ausserordentlichen Generalversammlung vom 16. August 2010

Genolier Swiss Medical Network (GSMN) / Generalversammlung/Generalversammlung

12.08.2010 07:17

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Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre

Widerruf der Einberufung zur ausserordentlichen Generalversammlung vom 16.
August 2010

Mit Schreiben vom 23. Juli 2010 hatte der Verwaltungsrat unserer
Gesellschaft eine ausserordentliche Generalversammlung für den 16. August
2010, um 14.00 Uhr, einberufen.

Die Einberufung zu dieser ausserordentlichen Generalversammlung erwähnt in
Traktandum Nr. 3 der Tagesordnung den Bericht von PricewaterhouseCoopers
(PwC) zum Zustand der Gesellschaft. Der dem Verwaltungsrat im Entwurf
vorliegende Sachverhaltsbericht der PwC hat zu Erkenntnissen geführt, die
den Verwaltungsrat dazu veranlasst  haben, durch eine strafrechtlich
spezialisierten Anwaltskanzlei eine Beurteilung erster Teile dieses
Sachverhaltsberichts der PwC vornehmen zu lassen. Aufgrund der Legal
Opinion dieser Anwaltskanzlei sieht sich der Verwaltungsrat veranlasst,
gegen mindestens eine Person des früheren Managements der Gesellschaft
Strafanzeige zu erstatten. Da es sich bei dieser Person um eine an der
nächsten ausserordentlichen Generalversammlung zur Wahl in den
Verwaltungsrat vorgeschlagene Person handelt und gewisse Elemente des
PwC-Berichts einer zusätzlichen Prüfung bedürfen, ist es angezeigt und
erforderlich, die ausserordentliche Generalversammlung nicht am 16. August
2010 durchzuführen. Eine Verschiebung der Generalversammlung ist
Voraussetzung für eine informierte Stimmabgabe durch die Aktionäre
(insbesondere diejenigen, die ihre Stimmen mittels Vollmacht abgeben
wollen). Zudem erhalten die zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagenen
Personen die Gelegenheit, sich mit den Erkenntnissen des PwC-Berichts
rechtzeitig vor der nächsten ausserordentlichen Generalversammlung
eingehend auseinanderzusetzen.

Der Verwaltungsrat bedauert, dass er hiermit die Einberufung der
ausserordentlichen Generalversammlung, die für den 16. August 2010
vorgesehen war, aus zwingenden Gründen widerrufen muss. Dieser Widerruf
wird am 13. August 2010 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
veröffentlicht.

Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung auf den 6.
September 2010

Um die Wahl neuer Mitglieder in den Verwaltungsrat so schnell wie möglich
durchführen zu können, hat der Verwaltungsrat das neue Datum für die
ausserordentliche Generalversammlung mit unveränderten Traktanden auf das
nächstmögliche Datum, d.h. den 6. September 2010, einberufen. Diese erneute
Einberufung ist diesem Schreiben beigelegt und wird am 16. August 2010 im
Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.
Die Frist zur Einreichung der Anmeldeformulare und Vollmachten zur
Weisungserteilung von Aktionären, die nicht persönlich an der
Generalversammlung vom 6. September 2010 teilnehmen können, läuft am 3.
September 2010 ab.

Der Verwaltungsrat bedauert diese Verschiebung und die den Aktionären
dadurch entstandenen Umstände sehr, erachtet diese aber als im Interesse
der Gesamtheit des Unternehmens und der Aktionäre als notwendig.

Wir hoffen sehr, dass Sie an der kommenden ausserordentlichen
Generalversammlung vom 6. September 2010 teilnehmen oder sich vertreten
lassen werden, damit Sie den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung bei
der Wahrung Ihrer Interessen und derer der Gesellschaft unterstützen
können.

Mit freundlichen Grüssen,


Professor Hans-Reinhard Zerkowski 
Präsident des Verwaltungsrates 

Dr. Michael Schroeder
Mitglied des Veraltungsrates


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