Genolier Swiss Medical Network (GSMN) / Generalversammlung/Generalversammlung 12.08.2010 07:17 Veröffentlichung einer Adhoc News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre Widerruf der Einberufung zur ausserordentlichen Generalversammlung vom 16. August 2010 Mit Schreiben vom 23. Juli 2010 hatte der Verwaltungsrat unserer Gesellschaft eine ausserordentliche Generalversammlung für den 16. August 2010, um 14.00 Uhr, einberufen. Die Einberufung zu dieser ausserordentlichen Generalversammlung erwähnt in Traktandum Nr. 3 der Tagesordnung den Bericht von PricewaterhouseCoopers (PwC) zum Zustand der Gesellschaft. Der dem Verwaltungsrat im Entwurf vorliegende Sachverhaltsbericht der PwC hat zu Erkenntnissen geführt, die den Verwaltungsrat dazu veranlasst haben, durch eine strafrechtlich spezialisierten Anwaltskanzlei eine Beurteilung erster Teile dieses Sachverhaltsberichts der PwC vornehmen zu lassen. Aufgrund der Legal Opinion dieser Anwaltskanzlei sieht sich der Verwaltungsrat veranlasst, gegen mindestens eine Person des früheren Managements der Gesellschaft Strafanzeige zu erstatten. Da es sich bei dieser Person um eine an der nächsten ausserordentlichen Generalversammlung zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagene Person handelt und gewisse Elemente des PwC-Berichts einer zusätzlichen Prüfung bedürfen, ist es angezeigt und erforderlich, die ausserordentliche Generalversammlung nicht am 16. August 2010 durchzuführen. Eine Verschiebung der Generalversammlung ist Voraussetzung für eine informierte Stimmabgabe durch die Aktionäre (insbesondere diejenigen, die ihre Stimmen mittels Vollmacht abgeben wollen). Zudem erhalten die zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagenen Personen die Gelegenheit, sich mit den Erkenntnissen des PwC-Berichts rechtzeitig vor der nächsten ausserordentlichen Generalversammlung eingehend auseinanderzusetzen. Der Verwaltungsrat bedauert, dass er hiermit die Einberufung der ausserordentlichen Generalversammlung, die für den 16. August 2010 vorgesehen war, aus zwingenden Gründen widerrufen muss. Dieser Widerruf wird am 13. August 2010 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung auf den 6. September 2010 Um die Wahl neuer Mitglieder in den Verwaltungsrat so schnell wie möglich durchführen zu können, hat der Verwaltungsrat das neue Datum für die ausserordentliche Generalversammlung mit unveränderten Traktanden auf das nächstmögliche Datum, d.h. den 6. September 2010, einberufen. Diese erneute Einberufung ist diesem Schreiben beigelegt und wird am 16. August 2010 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Die Frist zur Einreichung der Anmeldeformulare und Vollmachten zur Weisungserteilung von Aktionären, die nicht persönlich an der Generalversammlung vom 6. September 2010 teilnehmen können, läuft am 3. September 2010 ab. Der Verwaltungsrat bedauert diese Verschiebung und die den Aktionären dadurch entstandenen Umstände sehr, erachtet diese aber als im Interesse der Gesamtheit des Unternehmens und der Aktionäre als notwendig. Wir hoffen sehr, dass Sie an der kommenden ausserordentlichen Generalversammlung vom 6. September 2010 teilnehmen oder sich vertreten lassen werden, damit Sie den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung bei der Wahrung Ihrer Interessen und derer der Gesellschaft unterstützen können. Mit freundlichen Grüssen, Professor Hans-Reinhard Zerkowski Präsident des Verwaltungsrates Dr. Michael Schroeder Mitglied des Veraltungsrates 12.08.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------